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Korallenherz @Korallenherz@korallenherz.masto.host
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Diese Argumentation was passiert, wenn ein Verbotsverfahren scheitert ist eine Luftnummer und verdeckt imo so was wie Feigheit vor dem Feind.

Einer der Expert*innen sagte es so. Wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitet, dann niemals mit dem Wissen das es zu ihren Gunsten ausgeht. Und genau das ist der Punkt!
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Korallenherz @Korallenherz@korallenherz.masto.host
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Jedes Verfahren wäre in dem Moment völlig sinnbefreit, wenn vor Beginn eines solchen das Ergebnis bereits festeht. Was ist das für ein Verständnis von Gerichtsbarkeit.
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@Korallenherz

Staatsanwaltschaften sind dazu angehalten erst dann vor Gericht zu gehen bzw Anklage zu erheben, wenn die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen höher ist als zu verlieren.
(ausreichender Tatverdacht)

StPo §170

(Den Paragraphen lese ich in den Briefen der Staatsanwaltschaften von diversen Anzeigen gegen $Person öfter, wenn kein ausreichender Tatverdacht vorliegt)
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Korallenherz @Korallenherz@korallenherz.masto.host
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@nocci es heißt aber wahrscheinlichkeit und nicht 100 %. das ist der punkt. ich würde auch kein verfahren anstreben wenn mir direkt klar ist zu verlieren. ausnahme sind imo feststellungsklagen. bin aber kein jurist.
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@Korallenherz

Genau so.
Alles was theoretisch über 50% Chance auf Erfolg hat wird vor Gericht verhandelt.
In der echten Welt sind wir aber eher bei 55-60%.

Und genau da haben wir das was anscheinend offensichtlich von den Parteien ignoriert wird, die ein Verbotsverfahren in die Wege leiten könnten.
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