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flo @fasnix@fe.disroot.org
3mo
Post vom Jobcenter (yay)!

"Information und Belehrung zur Überschreitung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (...)".

Meine Wohnung misst ~53qm.
Die Grundmiete (kalt) beträgt aktuell 420,26€.
Hinzu kommen 104,00€ Betriebs-, plus 63,00€ Heizkosten.

Die Bruttokaltmiete (inkl. Betriebskosten) betragen somit 524,26€.

Die "Angemessenheitsgrenze" für einen 1-Personen-Haushalt beträgt in Dresden 450,00€.

Die Differenz beträgt 73,76€.

"Ergebnis:
Die Bruttokaltmiete ist unangemessen hoch.
Die Gesamtmiete liegt aber noch innerhalb der Summe aus angemessener Bruttokaltmiete und wirtschaftlichen Heizkosten incl. der pauschal zu erwartenden Umzugskosten.
Ein einzuleitender Umzug wäre dadurch unwirtschaftlich.

Nach pflichtgemäßer Ausübung von Ermessen und Abwägung der Aktenlage und dem Interesse der Allgemeinheit wurde auch unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten entschieden, dass Sie vorerst
nicht zur Senkung Ihrer Unterkunftskosten aufgefordert werden.
(...)"

Gleichzeitig erhielt ich den Bescheid zur Weiterbewilligung des Bürgergelds - allerdings verkürzt auf sechs Monate.

Dazu heißt es:
"Sie erhalten einen verkürzten Bewilligungszeitraum von 6 Monaten, da Ihre Kosten für Unterkunft und Heizung unangemessen hoch sind. Auf Grund der dennoch vorhandenen Wirtschaftlichkeit, wird noch von einem Kostensenkungsverfahren abgesehen."

Noch.

Also kann ich mich schon mal darauf einstellen, dass ich ab November eine günstigere Wohnung suchen (erst mal finden und bekommen!) muss?

Bin "angemessen" angepisst! 😠

EDIT:
An den Betriebskosten kann ich gar nicht mehr viel mehr einsparen, da ich zB jetzt über den Winter meine beiden Räume nur auf 19°C geheizt hatte.
Auch beim Wasser ist nicht mehr sooo viel Spiel.
seufz

#Bürgergeld #Jobcenter
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flo @fasnix@fe.disroot.org
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Diese Antwort der Sachbearbeiterin wollte ich euch mal noch nachreichen:

Text (Auszug): “Sie erhielten ein Informationsschreiben über Ihre Wohnkosten, die zwar erhöht, aber dennoch wirtschaftlich sind. Die Vorgaben für die Angemessenheitswerte kommen von der Landeshauptstadt Dresden, da diese auch die Kosten für die Miete trägt. Sie sind also nicht aufgefordert bis zu einem bestimmten Datum die Kosten für Ihre Wohnung zu senken da sie überdimensional hoch sind und werden auch ganz sicher nicht gezwungen sich eine andere Wohnung zu suchen.

Diese Angemessenheitswerte, die für die Prüfung Ihrer Wohnkosten vorgegeben sind, gelten noch bis 31.12.2026. Danach gibt die Landeshauptstadt Dresden die neuen Werte für den Zeitraum ab 01.01.2027 bekannt.
Da allen bewusst und auch für alle sichtbar ist wie die Preisentwicklung aussieht, gehe ich doch davon aus, dass auch dahingehend die Angemessenheitswerte nach oben angepasst werden. Es ist auch allen bekannt wie schwer es ist einen bezahlbaren Wohnraum zu finden.

(…) Sie sind für mich keineswegs nur eine Zahl. Mir ist sehr bewusst das hinter jedem Antrag ein Leben steht. Ich selbst war jahrelang mit meinen beiden Kinder im Bezug von ALGII bis ich dann endlich das Glück hatte die Seite des Schreibtisches wechseln zu können. Daher kenne ich Ihre Situation sehr gut und vergesse auch nicht wie man sich als Antragsteller fühlt. (…)

Auch Sie werden das Glück haben und eine Anstellung finden. Ich wünsche es Ihnen (…).

Also, geben Sie nicht auf,
Fortuna sieht auch Sie :)

Mit freundlichen Grüßen”



“Fortuna sieht auch Sie” - schön, oder? Ich bin mir nicht sicher, ob sie vielleicht eine Fehlsichtigkeit aufweist? 🙄
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@fasnix .
Insgesamt eine schöne Rückmeldung.
Sie klingt sehr echt und das ist in Zeiten wie diesen eher die Ausnahme als Regel.
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